Mit dem Forderungsausfallschutz von A.B.S. Factoring gut abgesichert

Das Ausfallrisiko von Forderungen gehört für viele Unternehmen fast schon zum Geschäftsalltag. Denn hiervor ist kaum jemand sicher und selbst branchenerfahrene Unternehmen können aufgrund von Forderungsausfällen schnell in eine finanzielle Schieflage geraten.

Mit dem professionellen Forderungsausfallschutz von der A.B.S. Factoring AG sind Sie vor solchen Risiken aber bestens geschützt!

Schutz vor Zahlungsausfall

Wir halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich ganz auf Ihr Wachstum konzentrieren können. Mit dem zum Factoring optionalen A.B.S. Forderungsausfallschutz sind Sie zusätzlich gut gegen das Ausfallrisiko von Forderungen abgesichert und erhalten planbare Liquidität. So funktioniert’s!

Ausfallrisiken mit Forderungen abtreten

Mit dem Forderungsausfallschutz übernimmt die A.B.S. Factoring das Ausfallrisiko für die von Ihnen abgetretenen Forderungen. Das bedeutet: Droht einem Geschäftspartner eine Insolvenz, liegt das Dekrederisiko nicht mehr bei Ihnen.

Wenn Sie sich für den Forderungsausfallschutz der A.B.S. Factoring entscheiden, führen wir bei Ihren entsprechenden Kunden eine Bonitätsprüfung durch und erstellen im nächsten Schritt jeweils Limite. Innerhalb dieser Beträge übernehmen wir den Forderungsausfallschutz bis zu 90 Prozent.

Mit der Delkredere-Übernahme durch die A.B.S. Factoring profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:

  • Schutz vor Zahlungsausfall im Rahmen der vereinbarten Limite
  • laufende Informationen über die Bonität Ihrer Kunden
  • kompetenter Ansprechpartner der in Sachen Finanzierung, Mahnwesen und Inkasso

Forderungsausfallschutz: Die perfekte Ergänzung zum Full Service Factoring

Die Absicherung gegen das Delkredererisiko bildet eine perfekte Ergänzung zum A.B.S. Full Service Factoring. Mit beiden Leistungen erhalten Sie ein Rundum-sorglos-Paket für Ihre Unternehmensfinanzierung: schnelle Liquidität mit bis zu 90 Prozent Absicherung. Zudem hilft das professionelle Debitorenmanagement der A.B.S. Factoring die Zahlungsmoral Ihrer Kunden zu verbessern und Unregelmäßigkeiten beim Zahlungsverhalten schnell zu erkennen. Ergänzend mit der regelmäßigen Bonitätsprüfung können mögliche Forderungsausfälle schneller erkannt werden.

Mit unserem Full Service Factoring samt Delkredere-Übernahme bekommen Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand und haben für alle Ihre Finanzierungsfragen einen persönlichen und kompetenten Ansprechpartner. Wir halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich sorglos auf  Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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Mit Bonitätsprüfung im Zuge von Factoring das Delkredererisiko minimieren

Im Rahmen unseres Forderungsausfallschutzes führen wir bei Ihren Kunden regelmäßige Bonitätsprüfungen sowie ein Monitoring des Zahlungsverhaltens durch. Mithilfe dieser Daten können im Zuge von Factoring Delkredererisiken oder sogar möglichen Insolvenzen sehr früh erkannt und somit auch stark minimiert werden.

Mit Factoring auch bei internationalen Delkredererisiken geschützt

Gerade Auslandsgeschäfte sind häufig mit langen Zahlungszielen verbunden und erweisen sich oftmals als sehr risikoreich. Der A.B.S. Forderungsausfallschutz gilt nicht nur für Inlandsforderungen, sondern auch bei Export-Factoring. Bei der Abtretung von Auslandsforderungen gilt der Schutz vor Zahlungsausfällen normalerweise als grundlegende Voraussetzung. So übernehmen wir entweder direkt das Delkredererisiko im Rahmen der Factoring-Vereinbarung für Sie oder Sie treten uns die entsprechenden Ansprüche aus einer bereits bestehenden Warenkreditversicherung ab.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der A.B.S. Factoring sowie der professionellen Bonitäts- und Risikobewertung, um sich bei Auslandsgeschäften gut abzusichern.

Forderungsausfallschutz bei Auslandsgeschäften!

Sie möchten expandieren, neue Märkte erschließen und auch im Ausland erfolgreich agieren – dabei aber kein Delkredererisiko eingehen? Mit dem Forderungsausfallschutz durch A.B.S. Factoring sind Sie abgesichert!

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Voraussetzungen für den Schutz vor Zahlungsausfall

Den Forderungsausfallschutz der A.B.S. Factoring können Sie nur nutzen, wenn die Leistung der an die A.B.S. Factoring abgetretenen Forderung erbracht wurde und nicht mit Einreden beziehungsweise Einwendungen des Abnehmers behaftet ist.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, steht dem Forderungsausfallschutz nichts mehr im Wege.

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Mag. (FH) Andreas Draxler
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